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9.1
Eine genetisch bedingte Taubheit muss bei weißen Zuchtkatzen durch eine
audiometrische Untersuchung (Messung akustisch evozierter Potentiale) vor
dem Zuchteinsatz ausgeschlossen sein.
9.2
Die Katzen müssen vor Beendigung der audiometrischen Untersuchung mit
einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Mikrochipnummer muss in der
Audiometrietest-Bescheinigung vermerkt sein.
9.3
Das Zuchtbuchamt erteilt die Zuchtzulassung nach Erhalt des negativen
Befundes. Sollten beim Nachwuchs einer weißen Katze mit Zuchtzulassung
taube Kitten geboren werden, kann die Zuchtzulassung vom Zuchtbuchamt
entzogen werden.
9.4
Alle weißen Kitten eines Wurfes müssen audiometrisch untersucht und das
Ergebnis an das Zuchtbuchamt des TICACats e.V. zur statistischen
Auswertung weitergeleitet werden.
9.5
Für farbige Kitten eines weißen Elterntieres und für den farbigen
Verpaarungspartner wird die audiometrische Untersuchung empfohlen. |